Praxisgründung 2025 - Steuern, Förderungen und 11 Stolpersteine
In einer modernen Zahnarztpraxis summieren sich die Geräteanschaffungen schnell zu einem sechsstelligen Betrag - ein großer Kostenfaktor jeder Praxisgründung. Wer 2025 eine eigene Arztpraxis eröffnen möchte, muss zahlreiche steuerliche Weichen richtig stellen und kann gleichzeitig von verschiedenen Förderungen profitieren. Dieser Leitfaden erklärt, welche Steuern bei einer Praxisgründung anfallen, welche Fördermittel es gibt und wie Sie 11 typische Stolpersteine vermeiden. So sind Sie bestens vorbereitet, um mit Ihrer Praxis durchzustarten - ohne böse finanzielle Überraschungen.
Steuern bei der Praxisgründung 2025
Einkommensteuer: Als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt erzielen Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Es ist ratsam, von Beginn an genügend Gewinn zurückzulegen, denn bereits im ersten vollen Jahr setzt das Finanzamt vierteljährliche Steuervorauszahlungen fest. Planen Sie also konservativ: Typischerweise sollten rund 30 - 50 % des Gewinns für Einkommensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer reserviert werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater hilft, böse Überraschungen durch Nachzahlungen zu vermeiden.
Freiberufler vs. Gewerbesteuer: Ärzte und Zahnärzte gelten in der Regel als Freiberufler und sind somit gewerbesteuerfrei. Eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt ist nicht erforderlich - die Anmeldung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) genügt. Achtung: Sollten jedoch neben der heilberuflichen Tätigkeit gewerbliche Aktivitäten anfallen (z.B. der Verkauf kosmetischer Produkte oder der Betrieb eines Labors), droht eine sogenannte „gewerbliche Infektion". In solchen Fällen kann das Finanzamt die gesamten Praxiseinkünfte der Gewerbesteuer unterwerfen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, um die Abgrenzung klar zu halten. Bei rein freiberuflicher Tätigkeit bleibt die Gewerbesteuer erspart, was einen erheblichen steuerlichen Vorteil darstellt.
Umsatzsteuer: Heilbehandlungen des Arztes am Patienten sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei - sowohl bei Kassen- als auch Privatpatienten. Das bedeutet, Sie stellen in der Regel keine Umsatzsteuer in Rechnung und können im Gegenzug die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben nicht ziehen. Vorsicht: Nicht alle Leistungen sind befreit. Ästhetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit oder der Verkauf von Produkte(n) (z.B. Nahrungsergänzungsmittel in der Praxis) unterliegen der Umsatzsteuer. Ein häufiger Stolperstein ist es, irrtümlich alle Umsätze als steuerfrei anzusehen. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind - insbesondere im Bereich IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) oder Laborarbeiten. Im Zweifel lohnt ein Umsatzsteuer-Check, um keine Steuernachzahlung zu riskieren.
Investitionskosten und Abschreibung: Die Erstausstattung einer Praxis ist teuer, kann aber steuerlich geltend gemacht werden. Kosten für medizinische Geräte, IT-Systeme, Praxismöbel und Umbauten sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Teure Anlagegüter (z.B. ein digitales Röntgengerät für den Zahnarzt oder Ultraschallgeräte) müssen über die Abschreibung (AfA) über mehrere Jahre verteilt werden. Hier gibt es Gestaltungsspielräume: Für kleine und mittlere Praxen steht etwa der Investitionsabzugsbetrag (IAB) zur Verfügung. Damit können Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits im Voraus steuerlich absetzen, noch bevor das Wirtschaftsgut gekauft wird (Stand: 2023). Durch solche Steuerstrategien sinkt im Jahr der Gründung die Steuerlast erheblich - im besten Fall entsteht sogar ein steuerlicher Verlust, den Sie mit anderen Einkünften verrechnen oder in zukünftige Jahre vortragen können. Nutzen Sie diese Vorteile frühzeitig in Ihrer Finanzplanung.
Personal, Lohnsteuer und Sozialabgaben: Planen Sie die Einstellung von Personal (z.B. MFA oder Empfangskräften), müssen Sie Arbeitgeberpflichten erfüllen. Dazu zählen die Anmeldung bei der Sozialversicherung, laufende Lohnsteuer-Anmeldungen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Schon im Gründungsjahr sollten Sie Rücklagen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sozialabgaben und eventuelle Nachwuchsausbildung (Azubis) bilden. Tipp: Viele Ärztekooperationen und Berufsverbände bieten Gehaltstarif-Übersichten, damit Sie realistisch kalkulieren können. Außerdem können Sie durch eine vorausschauende Personalplanung steuerliche Freibeträge nutzen - zum Beispiel bleibt ein Minijob bis 520 € monatlich für den Mitarbeiter steuerfrei, während Sie pauschal 30 % abführen. Unterschätzen Sie diese Personalkosten und administrativen Pflichten nicht: Sie sind ein häufiger Stolperstein bei Praxisgründungen.
Fördermöglichkeiten für Praxisgründer
Die gute Nachricht: Bund und Länder unterstützen Ärzte und Zahnärzte bei der Existenzgründung mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Wichtig ist, Förderanträge immer vor der Gründung zu stellen - also bevor Sie verbindliche Verträge unterschreiben. Hier ein Überblick der wichtigsten Förderungen 2025:
KfW-Gründerkredite: Über die staatliche KfW-Bank können Sie spezielle Existenzgründerdarlehen erhalten. Am bekanntesten ist das ERP-Gründerkredit - StartGeld, mit dem bis zu 125.000 € finanziert werden können. Die KfW übernimmt dabei 80 % des Kreditrisikos, was es Banken erleichtert, Ihnen den Kredit zu gewähren (gernoth.de). Für größere Vorhaben (z.B. Gemeinschaftspraxen oder MVZ) gibt es das Programm ERP-Kapital für Gründung mit bis zu 500.000 € Kreditvolumen (gernoth.de). Beide Kredite bieten lange Laufzeiten und anfängliche tilgungsfreie Jahre, sodass Sie in der Startphase Luft haben. Tipp: Erstellen Sie einen gründlichen Businessplan - er ist Pflichtunterlage für den KfW-Antrag und überzeugt auch Ihre Hausbank, die den Antrag meist durchleiten muss.
Regionale Zuschüsse (Landarztförderung): In ländlichen Gebieten mit Ärztemangel winken teils großzügige Zuschüsse. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein fördert eine neue Landarztpraxis mit bis zu 70.000 € Investitionskostenzuschuss (arzt-sein-in-nordrhein.de). In Bayern existiert die Landarztprämie - bis zu 60.000 € bei Niederlassung in Gemeinden <20.000 Einwohner (stmgp.bayern.de). Baden-Württemberg zahlt immerhin 30.000 € für Hausärzte, die sich in unterversorgten ländlichen Gemeinden niederlassen (sozialministerium.baden-wuerttemberg.de).
Ähnliche Programme gibt es in vielen Bundesländern, teils auch für fachärztliche Gründer. Informieren Sie sich bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung: Oft sind die Fördergebiete und Konditionen dort aktuell gelistet. Beachten Sie, dass solche Zuschüsse meist an Bedingungen geknüpft sind - z.B. eine Mindestbetriebsdauer (oft 5 Jahre) in der Region.
Weitere Förderungen: Neben Finanzierungshilfen für die Praxis selbst gibt es Unterstützung für Beratung und Weiterbildung. So bezuschusst etwa das BAFA Beratungen durch Unternehmensberater (inkl. Steuerberater) für Existenzgründer in den ersten zwei Jahren - oft werden 50 % oder mehr der Beratungskosten erstattet. Zudem fördert die KfW über diverse Programme Investitionen in Digitalisierung und Energieeffizienz, falls Sie z.B. eine Praxisimmobilie kaufen und modernisieren möchten (medizinio.demedizinio.de).
Auch die Agentur für Arbeit kommt ins Spiel, falls Sie direkt aus einer Anstellung oder Arbeitslosigkeit gründen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Gründungszuschuss beantragen, der in den ersten Monaten einen Teil Ihres Lebensunterhalts deckt.
Fazit: Nutzen Sie alle Möglichkeiten! Ein gründliches Gespräch mit Ihrer Hausbank und ein Besuch der Förderbank-Website Ihres Bundeslandes lohnen sich, um kein günstiges Geld auf dem Tisch liegen zu lassen.
11 Stolpersteine bei der Praxisgründung
Auch mit solider Planung gibt es auf dem Weg zur eigenen Praxis zahlreiche Fallstricke. Hier sind 11 typische Stolpersteine - und wie Sie sie umgehen:
1. Fehlender Businessplan
Ohne detaillierten Business- und Finanzplan fehlt Ihrer Gründung das Fundament. Banken und Förderstellen verlangen ihn, aber auch für Sie selbst ist er unerlässlich. Darin rechnen Sie Praxisgründungs-Kosten, voraussichtliche Umsätze und laufende Ausgaben durch. Wer hier schludert oder unrealistisch plant, riskiert finanzielle Engpässe. Nehmen Sie sich genug Zeit für den Businessplan und holen Sie Feedback ein (z.B. von der apoBank oder Gründungsberatern). Enthalten sein sollten auch Szenarien: Was, wenn die Patientenakquise länger dauert? Planen Sie lieber pessimistisch - läuft es besser als erwartet, umso schöner.
2. Kosten unterschätzt
Ärzte sind Mediziner, aber plötzlich auch Unternehmer. Eine verbreitete Falle ist, die Anlaufkosten zu niedrig anzusetzen. Miete, Umbau, Geräte, Software, erste Gehälter, Marketing - bis die Kasse klingelt, fließt oft mehr Geld ab als gedacht. Tatsächlich kostet eine neue Arztpraxis laut Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank im Schnitt rund 104.000 € in der Einrichtung (abrechnungsstelle.com). Je nach Fachrichtung und Lage können es aber weit mehr sein: Hausärzte investierten 2022/23 oft über 200.000 € in eine Neugründung (praktischarzt.de).
Puffer einplanen: Rechnen Sie mit 10 - 20 % Reserve auf die veranschlagte Summe. Und: Lieber etwas mehr Kredit aufnehmen, als in Monat 3 ohne Liquidität dazustehen.
3. Falsche Rechtsform wählen
Die Wahl der Rechtsform hat steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Ein häufiger Fehler ist, vorschnell eine GmbH oder UG zu gründen „weil man dann nicht privat haftet". Für Einzelpraxen und kleine Gemeinschaften ist die freiberufliche GbR oder Partnerschaftsgesellschaft jedoch meist besser geeignet - weniger Bürokratie, keine doppelte Buchführung und keine Körperschaftsteuer. Eine Kapitalgesellschaft (GmbH) muss Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlen und bringt Aufwand wie notarielle Gründung und Handelsregistereintrag mit sich (unternehmer.deunternehmer.de). Zwar kann eine GmbH in bestimmten Fällen sinnvoll sein (z.B. MVZ-Strukturen oder größeres Haftungsrisiko), doch in den meisten Fällen sparen sich Praxisgründer Zeit und Geld mit einer Personengesellschaft. Lassen Sie sich vorab steuerlich beraten, um die passende Form zu finden. Ein späterer Wechsel ist möglich, aber aufwendig.
4. Steuerliche Pflichten versäumen
Ein klassischer Stolperstein ist, im Gründungsstress wichtige Steuer-Formalitäten zu übersehen. Beispiele: die Finanzamt-Anmeldung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) rechtzeitig einreichen, die Frist zur Umsatzsteuer-Voranmeldung einhalten oder die Fristverlängerung für die erste Steuererklärung beantragen. Wer etwa versäumt, innerhalb von 4 Wochen nach Praxisstart den Fragebogen ans Finanzamt zu senden, riskiert Mahnungen und Verzögerungen bei der Vergabe der Steuernummer - und ohne Steuernummer keine Rezepte (für GKV-Zulassung) und keine Rechnungen! Auch sollten Gründer schnell klären, ob sie von Beginn an monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen (Standard im ersten und zweiten Jahr, falls umsatzsteuerpflichtige Einnahmen vorliegen).
Tipp: Führen Sie eine Checkliste aller Behördengänge (Finanzamt, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Berufsgenossenschaft etc.) und haken Sie jeden Punkt zeitnah ab.
5. Keine Rücklagen für Steuern
Endlich wirft die Praxis Gewinn ab - doch nach dem ersten oder zweiten Jahr folgt die Ernüchterung mit dem Steuerbescheid. Viele Praxisgründer vergessen, dass aus 100 € Gewinn nicht 100 € Privatvermögen werden. Rücklagen für die Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer werden oft zu gering gebildet. Hinzu kommt: Sobald der erste Bescheid vorliegt, setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest - Sie zahlen also Steuern fürs laufende Jahr und Nachzahlung fürs Vorjahr zugleich. Wer dann keine liquiden Mittel reserviert hat, gerät schnell in Schwierigkeiten. Vermeiden Sie das, indem Sie monatlich einen festen Prozentsatz vom Praxisüberschuss auf ein separates Konto legen (z.B. 30 % auf das „Steuerkonto"). So ist genug Geld da, wenn das Finanzamt anklopft. Eine Steuerprognose gemeinsam mit Ihrem Steuerberater gleich im Gründungsjahr hilft ebenfalls, den Überblick zu behalten.
6. Umsatzsteuer-Irrtümer
Wie oben erwähnt, sind medizinische Heilbehandlungen zwar umsatzsteuerfrei - doch absolute Sicherheit sollte man nicht daraus ableiten. Ein Stolperstein ist etwa, IGeL-Angebote (Individuelle Gesundheitsleistungen) falsch einzuordnen. Viele Zusatzleistungen, zum Beispiel reisemedizinische Beratungen, kosmetische Dermatologie oder Gutachten, können umsatzsteuerpflichtig sein, wenn sie nicht der direkten Behandlung von Erkrankungen dienen. Fehler Nr. 6 ist also: Entweder es wird irrtümlich Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl die Leistung steuerfrei war (dann schulden Sie die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt!), oder es wird keine Umsatzsteuer berechnet, obwohl sie hätte erhoben werden müssen. Beides kann teuer werden. Lösung: Lassen Sie Ihr Leistungsangebot im Vorfeld steuerlich prüfen. Oft hilft schon ein Blick in Abschnitt 4.14 der UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) oder unser Blog-Beitrag zum Thema Umsatzsteuer in der Arztpraxis (erscheint in Kürze). Im Zweifel gilt: Lieber beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen, als hinterher Strafe zu zahlen.
7. Fördermittel nicht genutzt
Stolperstein Nr. 7 besteht darin, förderliche Finanzquellen links liegen zu lassen. Einige Praxisgründer finanzieren ihr Vorhaben ausschließlich über teure Bankkredite oder privates Erspartes, ohne nach Zuschüssen oder Förderkrediten zu suchen. Dabei gibt es - wie oben erläutert - zahlreiche Angebote: zinsverbilligte KfW-Kredite, regionale Investitionszuschüsse, Beratungsförderung und mehr. Wer z.B. in einer Kleinstadt in Brandenburg gründet, kann einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 15.000 € bei der KVBB bekommen; in Niedersachsen werden teils sogar Umsatzgarantien für Landärzte angeboten. Informieren Sie sich umfassend, etwa über die Förderdatenbank des Bundes oder die Webseiten Ihrer Landesregierung. Es wäre ärgerlich, geschenktes Geld liegen zu lassen. Planen Sie diese Förderungen von Anfang an mit ein - und stellen Sie Anträge rechtzeitig vor dem Unterschreiben des Miet- oder Kaufvertrags.
8. Steuerliche Vorteile übersehen
Viele Ärzte zahlen mehr Steuern als nötig, weil sie Gestaltungsoptionen nicht kennen. Ein häufiger Fehler: Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen nicht zu nutzen. Wenn Sie binnen der nächsten drei Jahre teure Praxisausstattung anschaffen wollen, können Sie mit dem IAB bereits im Voraus bis zu 50 % der Kosten als Betriebsausgabe abziehen (§ 7g EStG). Das reduziert den zu versteuernden Gewinn im Jahr vor der Investition erheblich - ein schöner Liquiditätsvorteil für junge Praxen. Ebenso können bestimmte Anschaffungen im ersten Jahr mit Sonder-AfA zusätzlich abgeschrieben werden (bis zu 20 % extra in den ersten fünf Jahren bei IAB-Investitionen). Wer solche Regelungen übersieht, zahlt unnötig viel ans Finanzamt. Auch betrieblich genutzte Räume im Eigenheim (Arbeitszimmer) oder Firmenwagen-Regelungen (0,25 %-Versteuerung für E-Autos) bieten Sparpotenzial.
Die Lektion: Sprechen Sie früh mit einem steuerkundigen Berater, welche Steuersparmodelle für Ihre Praxisgründung infrage kommen. Jeder Euro Steuerersparnis ist willkommen, gerade in der Aufbauphase.
9. Probleme bei Personal und Versicherungen
Viele frischgebackene Praxisinhaber sind zum ersten Mal Arbeitgeber - und machen vermeidbare Fehler.
Beispiele: Eine medizinische Fachangestellte wird spontan in Teilzeit eingestellt, aber der Anstellungsvertrag entspricht nicht den aktuellen Regeln des Manteltarifvertrags; oder man vergisst, den neuen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, was im Unfallfall böse Folgen haben kann.
Auch das Thema Versicherungen wird gern verdrängt: Praxisinhaber brauchen neben der Berufshaftpflicht ggf. eine Inhaltsversicherung (für Inventar), Rechtsschutz, ggf. eine Ausfallversicherung bei Krankheit und so weiter. Stolperstein 9 ist also, die laufenden Nebenpflichten als Arbeitgeber und Unternehmer zu unterschätzen.
Abhilfe: Nutzen Sie Checklisten (z.B. der Kassenärztlichen Vereinigungen oder Ärztekammern) für Praxisgründer, wo die nötigen Versicherungen und Meldungen aufgeführt sind. Führen Sie pünktlich Lohnabrechnungen durch - am besten mit einer zuverlässigen Software oder einem Lohnbuchhalter - damit keine Fristen versäumt werden. Und kalkulieren Sie die Personalkosten inklusive Lohnnebenkosten realistisch in Ihren Finanzplan ein (Faustregel: brutto + 20 % Arbeitgeberanteile).
10. Veraltete Praxisorganisation
Gerade jüngere Patienten und Mitarbeiter erwarten heute eine digitale Praxisorganisation. Wer in der Gründungsphase an IT und Software spart, zahlt später oft drauf. Zettelwirtschaft und händische Terminvergabe kosten Zeit und Nerven. Ein häufiger Fehler ist es, nicht gleich auf eine gute Praxissoftware und digitale Buchführung zu setzen. Dabei sind Angebote wie DATEV Unternehmen online oder spezialisierte Arztsoftware längst Standard und erleichtern den Alltag enorm. Stellen Sie sich vor, Belege wandern automatisch vom Bankkonto oder E-Mail-Postfach in die Buchhaltung - das ist heute machbar.
Unsere Erfahrung als digitaler Steuerberater zeigt: Eine beleglose Buchhaltung spart einer Einzelpraxis leicht 10+ Stunden Papierkram pro Monat. Außerdem behalten Sie Ihre BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) jederzeit im Blick und warten nicht erst Wochen auf Auswertungen.
Vermeiden Sie Stolperstein 10, indem Sie von Anfang an in moderne Infrastruktur investieren - seien es Online-Terminbuchungen für Patienten oder eine Cloud-Lösung für Ihre Finanzdokumente. So bleibt Ihnen mehr Zeit für Patienten und strategische Entscheidungen.
11. Kein professioneller Rat
Last but not least: Viele Fehler ließen sich vermeiden, wenn Gründer rechtzeitig Expertenrat einholen würden. Dazu zählt nicht nur der Steuerberater, sondern z.B. auch ein Rechtsanwalt für Praxisverträge oder ein Finanzberater mit Branchenerfahrung.
Stolperstein 11 ist der Glaube, man könne alles alleine schaffen. Natürlich sind Sie als Arzt Experte in Medizin - aber bei Praxisübernahmen, Mietvertragsverhandlungen oder der komplexen GOÄ/EBM-Abrechnung schadet es nicht, einen Vollprofi hinzuzuziehen (arzt-wirtschaft.de). Das kostet zwar zunächst Geld, spart aber langfristig oft das Vielfache. Ein Steuerexperte kann z.B. bei den Übernahmeverhandlungen helfen, einen Praxiswert nicht zu überzahlen (arzt-wirtschaft.de).
Ein Gründungsberater kennt typische Fallstricke und aktuelle Förderprogramme. Selbst etablierte Praxen holen sich bei größeren Entscheidungen Rat - als Neugründer sollten Sie das erst recht tun. Netzwerken Sie mit Kollegen, nutzen Sie Angebote der Ärztekammer (Existenzgründungsseminare) und zögern Sie nicht, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Fazit: Erfolgreich starten mit Planung und Partnern
Eine Praxisgründung ist zweifellos ein komplexes Vorhaben - doch mit gründlicher Vorbereitung und den richtigen Partnern an Ihrer Seite meistern Sie es souverän. Achten Sie auf eine solide Finanzplanung unter Berücksichtigung aller Steuern, nutzen Sie Fördermöglichkeiten, und gehen Sie typische Stolpersteine bewusst an. Informieren, kalkulieren, delegieren lautet die Devise.
Fakt ist: Wer seine Zahlen im Griff hat und sich frühzeitig beraten lässt, legt den Grundstein für eine finanziell erfolgreiche Praxis. Dabei müssen Sie nicht alles selbst machen - ein spezialisierter Partner wie ein erfahrener Steuerberater für Ärzte kann Ihnen viel Arbeit abnehmen und für Sicherheit bei allen Steuerfragen sorgen.
Unser Tipp: Erstellen Sie noch heute eine persönliche Checkliste für Ihre Gründung oder nutzen Sie unsere Vorlage (siehe unten). So behalten Sie den Überblick von A wie Approbation bis Z wie Zahlungsverkehr. Mit guter Planung steht Ihrem Praxisstart 2025 nichts mehr im Weg!
Sie möchten auf Nummer sicher gehen bei Steuern und Finanzierung Ihrer Praxisgründung? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Als digitaler Steuerberater mit Branchenfokus bieten wir Ihnen konkrete Tipps, schnelle Antworten innerhalb von 24 Stunden und volle Kostenkontrolle durch feste Monatspauschalen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Gründungsidee fachkundig zu besprechen - damit Sie sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren können.
FAQ zur Praxisgründung 2025
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Die Kosten hängen stark von Fachrichtung und Standort ab. Eine allgemeine Hausarztpraxis erfordert häufig 150.000 - 250.000 € Startinvestition (Renovierung, Einrichtung, Geräte). Fachärzte oder Zahnärzte müssen oft mehr einplanen, da spezielle Ausstattung nötig ist - Summen von über 300.000 € sind hier nicht ungewöhnlich (praktischarzt.de). Im Durchschnitt lag die Neugründung einer Arztpraxis zuletzt bei ca. 104.000 €, laut Daten der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank (abrechnungsstelle.com).
Wichtig: Planen Sie immer einen Finanzpuffer von ~10 % ein, da unvorhergesehene Ausgaben gerade beim Umbau oder Kauf von Geräten fast immer auftreten.
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Als Praxisinhaber zahlen Sie auf Ihren Gewinn Einkommensteuer (progressiv bis zu 42 % bzw. 45 %). Gewerbesteuer fällt nicht an, solange Sie als Arzt freiberuflich tätig sind - hierfür ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Umsatzsteuer müssen Sie auf klassische Heilbehandlungen nicht berechnen (steuerfreier Umsatz gemäß §4 Nr.14 UStG). Allerdings können gewisse Leistungen (z.B. kosmetische Behandlungen, Gutachten oder der Verkauf von Produkten) umsatzsteuerpflichtig sein. Zudem müssen Sie für Ihre Angestellten Lohnsteuer abführen und Sozialabgaben leisten. Auch die Grundsteuer kann relevant werden, falls Sie Immobilieneigentum (Praxisräumlichkeiten) besitzen. Ein guter Steuerberater sorgt dafür, dass alle diese Pflichten erfüllt und Optimierungen (wie Investitionsabzüge) genutzt werden.
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Es gibt eine Reihe von Fördermitteln. Bundesweit können Sie über die KfW zinsgünstige Kredite bekommen - z.B. den ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 125.000 € und langen Laufzeiten (gernoth.de). Viele Bundesländer und Kassenärztliche Vereinigungen bieten Zuschüsse für Niederlassungen in unterversorgten (ländlichen) Gebieten - etwa die Landarztprämie in Bayern (bis 60.000 €) oder Investitionskostenzuschüsse der KV Nordrhein (bis 70.000 €) (arzt-sein-in-nordrhein.de, stmgp.bayern.de). Darüber hinaus gibt es Förderprogramme für Digitalisierung und Energieeffizienz (z.B. Digitalisierungszuschüsse einzelner Länder (medizinio.de), Zuschüsse zur Beratung (über das BAFA) und bei Gründung aus Arbeitslosigkeit einen Gründungszuschuss. Informieren Sie sich frühzeitig, da viele Förderungen vor Praxisstart beantragt werden müssen.
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Ja, in den allermeisten Fällen lohnt es sich. Die Steuergesetze für Freiberufler, Abschreibungen, Umsatzsteuer-Ausnahmen etc. sind komplex - ein Steuerberater für Ärzte kennt die Besonderheiten Ihrer Branche genau. Er hilft Ihnen, Steuern zu sparen (z.B. durch optimale Abschreibungsstrategien oder Ausnutzung von Freibeträgen) und gibt Ihnen Sicherheit, dass alle Abgaben korrekt und pünktlich abgeführt werden. Gerade in der Startphase passieren ohne Beratung leicht Fehler, die später teuer werden können (siehe unsere Stolpersteine oben).
Ein weiterer Aspekt ist die Zeitersparnis: Ein Steuerberater übernimmt Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss, während Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren. Moderne, digitale Steuerberater bieten zudem tagesaktuelle Zahlen und betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihnen bei der Steuerung der Praxis helfen. Die Kosten für den Steuerberater sind als Betriebsausgabe absetzbar und stehen in einem gesunden Verhältnis zum Nutzen - insbesondere wenn dadurch Steuernachzahlungen oder Versäumnis-Penalitäten vermieden werden.
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Typische Fehler sind: unzureichende Finanzplanung (Kosten werden unterschätzt, Liquiditätsreserve fehlt), steuerliche Fallstricke (z.B. Umsatzsteuer falsch behandelt oder keine Rücklagen für die Steuerzahlungen gebildet), Wahl der falschen Rechtsform (unnötige GmbH-Gründung), sowie das Nicht-Ausschöpfen von Fördermitteln. Auch operativ gibt es Stolperfallen: Viele Gründer vernachlässigen anfangs die Buchführung und Organisation, führen keine digitalen Prozesse ein und verlieren später den Überblick. Ebenso riskant ist es, auf professionelle Beratung zu verzichten - sei es in rechtlichen Fragen, bei der Abrechnung oder eben bei Steuern. In unserem Leitfaden oben sind 11 dieser Stolpersteine ausführlich beschrieben. Wer sich daran orientiert und daraus lernt, verbessert die Erfolgsaussichten der eigenen Praxisgründung enorm.