Investitionsabzugsbetrag 2025: 50 % Gerätekosten vorab absetzen
Burkhard Reffeling Burkhard Reffeling

Investitionsabzugsbetrag 2025: 50 % Gerätekosten vorab absetzen

Neue Sonografie, digitales Röntgen, Steri oder Praxisserver: Große Investitionen drücken schnell auf die Liquidität. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist genau dafür gedacht. Sie dürfen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor dem Kauf steuermindernd abziehen und verschieben so Steuerlast in spätere Jahre.

Gerade für Arztpraxen, die regelmäßig in Geräte zwischen 30.000 und 200.000 Euro investieren, ist der IAB ein wichtiges Instrument der Steuer- und Liquiditätsplanung. In diesem Beitrag geht es ausdrücklich um die Praxis: Investitionsabzugsbetrag 2025 in der Arztpraxis, konkrete Beispiele und typische Stolpersteine.

Weiterlesen