Investitionsabzugsbetrag 2025: 50 % Gerätekosten vorab absetzen
Neue Sonografie, digitales Röntgen, Steri oder Praxisserver: Große Investitionen drücken schnell auf die Liquidität. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist genau dafür gedacht. Sie dürfen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor dem Kauf steuermindernd abziehen und verschieben so Steuerlast in spätere Jahre.
Gerade für Arztpraxen, die regelmäßig in Geräte zwischen 30.000 und 200.000 Euro investieren, ist der IAB ein wichtiges Instrument der Steuer- und Liquiditätsplanung. In diesem Beitrag geht es ausdrücklich um die Praxis: Investitionsabzugsbetrag 2025 in der Arztpraxis, konkrete Beispiele und typische Stolpersteine.
Was der Investitionsabzugsbetrag 2025 genau erlaubt
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beweglicher, abnutzbarer Anlagegüter bereits vor der Investition gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Für das Veranlagungsjahr 2025 gilt:
Bis zu 50 % der geplanten Gerätekosten können als IAB vom Gewinn abgezogen werden.
Die Summe aller noch nicht aufgelösten Investitionsabzugsbeträge ist je Betrieb auf 200.000 Euro begrenzt (aktuelles Wirtschaftsjahr plus die drei Vorjahre).
Der Gewinn des Betriebs darf im Jahr der Bildung des IAB 200.000 Euro nicht übersteigen, und zwar vor Abzug des IAB. Das gilt sowohl für Einnahmen-Überschuss-Rechnung als auch für Bilanzierung.
Wichtig: Der IAB ist kein zusätzliches Geschenk des Fiskus. Er verlagert Abschreibungspotenzial nach vorne. Die Gesamtabschreibung über die Nutzungsdauer bleibt gleich, aber Sie erzielen einen zeitlichen Steuerstundungseffekt.
Welche Praxisinvestitionen typischerweise begünstigt sind
Begünstigt sind abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. In der Arztpraxis sind das typischerweise:
Medizintechnik wie Sonografiegeräte, Endoskopietürme, digitales Röntgen oder DVT
IT-Infrastruktur wie Praxisserver, NAS, Terminalserver, größere Netzwerk- und Sicherheitslösungen
Betriebsfahrzeuge, etwa ein E-Auto als Praxisfahrzeug, wenn es fast ausschließlich betrieblich genutzt wird
Nicht begünstigt sind etwa:
Grundstücke, Gebäude und umfangreiche Baumaßnahmen
Reine Privatfahrzeuge oder gemischt genutzte Fahrzeuge unterhalb der "fast ausschließlich betrieblich" Schwelle
Finanzanlagen oder immaterielle Rechte wie Wertpapiere, Beteiligungen, Praxiswebsite
Die Grundidee: Es muss sich um ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut handeln, das auf Dauer im Praxisbetrieb eingesetzt wird.
Rechenbeispiel: Ultraschallgerät für 80.000 Euro
Nehmen wir eine internistische Praxis mit folgendem Szenario:
Gewinn 2025 (vor IAB): 180.000 Euro
Geplante Anschaffung 2026: neues Ultraschallgerät für 80.000 Euro netto
Persönlicher Grenzsteuersatz aus Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer: vereinfacht 42 %
Die Praxis kann 2025 einen Investitionsabzugsbetrag für das Ultraschallgerät bilden. Maximal sind 50 % von 80.000 Euro, also 40.000 Euro, zulässig.
1. Schritt: Gewinnminderung 2025
Der steuerliche Gewinn 2025 reduziert sich von 180.000 Euro auf 140.000 Euro.
2. Schritt: Steuerwirkung 2025
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerentlastung von rund 16.800 Euro (40.000 Euro x 42 %).
3. Schritt: Auflösung des IAB beim Kauf
Wird das Ultraschallgerät 2026 wie geplant angeschafft, wird der IAB gewinnerhöhend wieder hinzugerechnet. Parallel können die Anschaffungskosten steuerlich über Abschreibungen und ggf. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG berücksichtigt werden.
Unterm Strich haben Sie die Steuerersparnis zeitlich vorgezogen. Das verschafft Luft in dem Jahr, in dem der Gewinn hoch ist, etwa weil KV-Nachzahlungen und Privatliquidationen den Praxisgewinn nach oben treiben.
Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag in der Arztpraxis
Damit der Investitionsabzugsbetrag anerkannt wird, müssen die gesetzlichen Kriterien sauber erfüllt sein:
1. Gewinn unter 200.000 Euro
Im Wirtschaftsjahr der Bildung (hier 2025) darf der Gewinn vor Berücksichtigung des IAB 200.000 Euro nicht überschreiten. Das gilt sowohl für den Bilanzierer als auch für Praxen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
2. Investitionsfrist von drei Jahren
Die geplante Investition muss spätestens bis zum Ende des dritten auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres durchgeführt werden. Bilden Sie 2025 einen IAB, muss die Investition also spätestens im Wirtschaftsjahr 2028 erfolgen.
3. Konkretisierung der Investition
Die geplante Anschaffung muss hinreichend konkretisiert sein. Üblich ist die Benennung des Wirtschaftsguts (z. B. "Ultraschallgerät internistisch", "digitales Röntgengerät Zahnmedizin") und eine belastbare Kostenschätzung.
4. Betriebliche Nutzung "fast ausschließlich"
Im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr muss das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Bei Fahrzeugen wird regelmäßig eine mindestens 90 prozentige betriebliche Nutzung verlangt.
5. Höchstbetrag von 200.000 Euro an laufenden IAB
Die Summe aller noch nicht aufgelösten Investitionsabzugsbeträge aus dem aktuellen und den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren darf je Betrieb 200.000 Euro nicht übersteigen.
6. IAB trotz Verlust möglich
Sie können den IAB auch nutzen, wenn der Abzug einen Verlust erzeugt oder erhöht. Das ist ausdrücklich zulässig und kann zum Beispiel in einem schwächeren Jahr sinnvoll sein, um Gewinne mit starken Jahren zu verschieben.
IAB plus Sonderabschreibung: Wie weit Sie 2025 kommen können
Neben dem Investitionsabzugsbetrag erlaubt § 7g Abs. 5 EStG eine Sonderabschreibung auf begünstigte Wirtschaftsgüter. Für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Anlagegüter wurde die Sonderabschreibung auf bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht.
Das bedeutet in der Wirkung:
Vor der Anschaffung: IAB bis zu 50 % der geplanten Kosten
Nach der Anschaffung: Sonderabschreibungen bis zu 40 % innerhalb von fünf Jahren zusätzlich zur normalen AfA
Fachliche Auswertungen kommen für das aktuelle Recht auf eine mögliche Abschreibungswirkung von bis zu 70 % im ersten Jahr nach Anschaffung, wenn Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung konsequent kombiniert werden.
Für die Praxis heißt das: Bei hohen Gewinnen in mehreren Jahren lassen sich größere Geräteanschaffungen steuerlich sehr gezielt verteilen. Ob das sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Ertragssituation, der Laufzeit des Geräts und Ihren privaten Plänen ab.
Typische Fehler beim Investitionsabzugsbetrag in der Arztpraxis
In der täglichen Beratung tauchen einige Muster immer wieder auf. Drei Beispiele, die Sie vermeiden sollten:
Investition wird verschoben oder geändert
Der IAB wird 2025 gebildet, die Investition zieht sich aber hin oder wird komplett umgeplant. Erfolgt die Anschaffung nicht innerhalb der Dreijahresfrist oder weicht das Wirtschaftsgut zu stark von der ursprünglichen Planung ab, muss der Abzugsbetrag rückgängig gemacht werden. Das führt dann zu Steuernachzahlungen und Zinsen.
Zu viele laufende IAB
Mehrere größere Projekte gleichzeitig (z. B. DVT, Steri, Praxisserver) können dazu führen, dass die Summe der noch nicht aufgelösten IAB die Grenze von 200.000 Euro überschreitet. Dann wird der übersteigende Teil steuerlich nicht anerkannt.
Fahrzeuge ohne klare Nutzung
Gerade beim E-Auto für die Praxis ist die fast ausschließlich betriebliche Nutzung der Knackpunkt. Wird das Fahrzeug faktisch weitgehend privat genutzt, kippt die Begünstigung. Dann drohen rückwirkende Korrekturen der IAB und Sonderabschreibungen.
Praktischer IAB-Rechner für Ihre Praxisplanung
Für die operative Planung reicht im ersten Schritt ein einfaches Schema, das sich in einer Tabelle oder direkt im Dashboard abbilden lässt:
Geplante Nettoanschaffungskosten des Geräts (z. B. 80.000 Euro)
Maximal möglicher IAB: 50 % der Anschaffungskosten (hier 40.000 Euro)
Voraussichtlicher Grenzsteuersatz (z. B. 42 %)
Kurzfristiger Steuerentlastungseffekt: IAB x Grenzsteuersatz (40.000 Euro x 42 % = 16.800 Euro)
Im nächsten Schritt wird geprüft, wie sich Auflösung des IAB, normale AfA und Sonderabschreibung in den Folgejahren auswirken. Moderne Systeme können diese Szenarien direkt aus Ihren Zahlen, Bankumsätzen und Belegen simulieren.
Wie Taxforce den Investitionsabzugsbetrag in Ihre Praxisstrategie einbindet
Für viele Praxen ist der Investitionsabzugsbetrag ein Einmalthema vor der großen Anschaffung. Aus unserer Sicht gehört er in die laufende Planung:
Bankumsätze und Belege fließen digital in die Buchhaltung, der aktuelle Praxisgewinn wird tagesnah sichtbar.
Ab einer absehbaren Gewinnschwelle von knapp unter 200.000 Euro können mögliche IAB-Szenarien für geplante Geräte oder Fahrzeuge simuliert werden.
Gleichzeitig wird geprüft, ob bestehende Investitionsabzugsbeträge in Summe noch innerhalb der 200.000 Euro Grenze liegen und wie die Kombination mit Sonderabschreibungen aussieht.
So lässt sich die Frage "Nutzen wir den Investitionsabzugsbetrag 2025 für das neue Ultraschallgerät?" mit konkreten Zahlen beantworten, statt im Nachhinein festzustellen, dass Fristen oder Größenmerkmale verpasst wurden.
FAQ zum Investitionsabzugsbetrag in der Arztpraxis
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Ja. § 7g EStG ist ausdrücklich auch auf Personengesellschaften und Gemeinschaften anwendbar. Entscheidend sind die Gewinngrenze je Betrieb und die Summe der laufenden Investitionsabzugsbeträge.
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Ja, mehrere Investitionsabzugsbeträge parallel sind möglich, solange die Summe der noch nicht aufgelösten IAB die Grenze von 200.000 Euro je Betrieb nicht überschreitet und der Gewinn unter 200.000 Euro bleibt.
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Wird das geplante Wirtschaftsgut nicht innerhalb der Dreijahresfrist angeschafft oder erfüllt es die Nutzungsbedingungen nicht, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen. Frühere Steuerentlastungen werden dann nachversteuert, ggf. zuzüglich Zinsen.
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Ja, der Investitionsabzugsbetrag kann mit der normalen oder degressiven AfA kombiniert werden, außerdem mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
IAB für Ihre Praxis durchrechnen lassen
Wenn Sie in den nächsten drei Jahren größere Investitionen planen, zum Beispiel ein neues bildgebendes System, ein modernes Sterilisationsgerät oder ein E-Auto für die Praxis, lohnt ein strukturierter Blick auf den Investitionsabzugsbetrag 2025. In einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wie sich IAB und Sonderabschreibung in Ihren Zahlen auswirken und welche Variante zu Ihrer Liquidität und Ihren privaten Plänen passt.
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